Zusätzliche Leistungen

Leistungen, die durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht adäquat erstattet werden, können als private Zusatzleistungen angeboten werden.

Private Zusatzleistungen

Die Regelversorgung und somit die von den Krankenkassen erstattungsfähigen Leistungen und der aktuelle klinische und wissenschartliche Fortschritt unterscheiden sich zum Teil deutlich. Daher bieten wir Ihnen einige dem aktuellen Stand der Medizin entsprechende Leistungen an, die nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden.

Die PKV (private Krankenversicherung) übernimmt in der Regel die Kosten. Die Kostenabrechnung für Zusatzleistungen erfolgt nach Abschluss eines privaten Behandlungsvertrages auf gesetzlicher Grundlage (GOÄ) und wird dem Patienten selbst in Rechnung gestellt.

Nachfolgend finden Sie eine alphabetische Liste einiger in unserer Praxis angebotenen Selbstzahler-Leistungen.
Für die Erstellung von Attesten, ärztlichen Bescheinigungen, Gutachten und Kopien wird eine Aufwandsentschädigung nach GOÄ erhoben, da diese Leistungen im deutschen Gesundheitssystem (GKV) ökonomisch nicht adäquat abgedeckt sind.