Gutachten
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Nervenärztliche Begutachtung
Eine nervenärztliche (neurologische und/oder psychiatrische) Begutachtung erfolgt nach Auftrag, insbesondere durch Betreuungs- und Sozialgerichte, Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften und für die private Kranken- und Unfallversicherung.
Für die verkehrsmedizinische Begutachtung auf Anordnung der Fahrerlaubnsibehörden liegt die verkehrsmedizinische Qualifikation vor.
Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben, dazu sollte vorab eine Baratung vereinbart werde.
Für die verkehrsmedizinische Begutachtung auf Anordnung der Fahrerlaubnsibehörden liegt die verkehrsmedizinische Qualifikation vor.
Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben, dazu sollte vorab eine Baratung vereinbart werde.