Gutachten

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Nervenärztliche Begutachtung

Eine nervenärztliche (neurologische und/oder psychiatrische) Begutachtung erfolgt nach Auftrag, insbesondere durch Betreuungs- und Sozialgerichte, Rentenversicherungsträger, gesetzliche Unfallversicherungsträger/Berufsgenossenschaften und für die private Kranken- und Unfallversicherung.

Für die verkehrsmedizinische Begutachtung auf Anordnung der Fahrerlaubnsibehörden liegt die verkehrsmedizinische Qualifikation vor.

Privatpersonen können Gutachten in Auftrag geben, dazu sollte vorab eine Baratung vereinbart werde.